Verein Mitgliedschaft

Satzung:
Auf der Jahreshauptversammlung am 21.03.2013 wurde durch die Mitgliederversammlung die neue Satzung bestätigt und beschlossen.

Vereinsbeitritt:
Es besteht die Möglichkeit, einen Monat als Gast ohne Verpflichtung zur Beitragszahlung unseren Verein kennenzulernen und bei den Aktivitäten des Vereins teilzunehmen.

Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. (icon-fil Formular Aufnahmeantrag)

Die Mitgliedschaft beginnt mit Annahme des Aufnahmeantrages ab Eintrittsdatum. Die Mitgliedschaft wird mit Zahlung der Aufnahmegebühr wirksam. Erst dann existiert der volle Versicherungsschutz.

Beitragsordnung gültig ab 01.01.2021
Die vorliegende Beitragsordnung des Vereins wurde zur Jahreshauptversammlung am 25.06.2020 beschlossen und ist ab 01.01.2021 gültig.

Nachfolgend genannte Beiträge sind Jahresbeiträge. Die Beiträge sind bis zum 31.03. des Geschäftsjahres fällig. Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchung von einem Girokonto. Die Abbuchungen erfolgen im Zeitraum zwischen dem 01.02. und 31.03. des jeweiligen Jahres. Gebühren, die durch Rückgabe der Lastschrift entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. Für Kinder und Jugendliche erklären sich ihre gesetzlichen Vertreter durch Unterschriftleistung selbstschuldnerisch bereit, die Beitragszahlungen zu leisten.

Bei Neueintritt ist eine Aufnahmegebühr von 10,00 EUR sowie der anteilige Jahresbeitrag (bezo-gen auf die Anzahl der Monate) nach 4 Wochen fällig und wird durch Abbuchung eingezogen.

Wenn nach Zahlung des Mitgliedsbeitrages im Laufe des Jahres die Mitgliedschaft beendet wird, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Für vor dem 01.04.2012 eingetretene Mitglieder gilt die Regelung, wonach die Beitragszahlung wahlweise durch Einzugsverfahren oder Überweisung auf das folgende Konto zu leisten sind:

Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN: DE04 8505 0300 3120 1013 53
BIC: OSDDDE81XXX

( Formular für SEPA-Lastschriftmandat)

Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen kann jeweils eine Mahn- und Verwaltungsgebühr von 5,00 EUR erhoben werden.

Bei der Überweisung bitte unbedingt folgende Informationen angeben:
Name, Vorname (Schlüsselnummer #) Einzelbetrag

# ab 2021
Aufnahmegebühr
einmalig für jeden
(7)
10,00 EUR
Mitgliedsbeitrag voll
Erwachsene
(1)
120,00 EUR
Mitgliedsbeitrag voll
Kinder und Schüler*/**
(2)
84,00 EUR
Mitgliedsbeitrag ermäßigt
Erwachsene (Familienmitgliedschaft)
(3)
108,00 EUR
Mitgliedsbeitrag ermäßigt
Kinder und Schüler*/** (Familienmitgliedschaft)
(4)
72,00 EUR
Mitgliedsbeitrag ermäßigt
Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, Renter**
(5)
84,00 EUR
Bootsliegeplatzgebühr***
je Boot pro Jahr
(8)
20,00 EUR

*     Schüler ab dem vollendeten 16. Lebensjahr nur mit gültigem Schülerausweis
**   Nachweis ist für jedes Beitragsjahr eigenständig zu erbringen
*** Der Verein haftet nicht für Schäden an persönlichen Gegenständen, welche auf dem Gelände und in den Gebäuden des Vereins genutzt und/oder gelagert werden. Dies gilt auch für private Boote und deren Zubehör.

Es wird nur eine Ermäßigung pro Person gewährt.
DKV-Beitragsmarken werden zur Jahreshauptversammlung und auf Anforderung beim Vorstand im Bootshaus ausgehändigt.

Anträge wegen

  • Beitragsnachlass
  • Zahlungsaufschub

sind vor dem Fälligkeitstermin der Zahlung an den Vorstand zu stellen.